Der Vorstand wird gebildet aus:
a) dem 1. Vorsitzenden (Schützenoberst),
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Rendanten,
d) dem Schriftführer
(diese 4 Personen bilden den Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB geschäftsführender Vorstand),
e) dem Ortsvorsteher am Sitz des Vereins, wenn er aktives Mitglied der BSG ist,
f) dem amtierenden Schützenkönig,
g) dem Vorsitzenden der Schießgruppe,
h) dem Schützenmajor,
i) dem Adjutanten,
j) den Kompanieführern,
k) den acht weiteren Beisitzern und zwar aus jeder der vier Kompanien zwei Personen. Wählbar als Vorstandsmitglied sind nur solche Schützenbrüder, die 23 Jahre – beim geschäftsführenden Vorstand 30 Jahre – alt sind.